Diskuschoon:Absicht

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Daat[ännern]

Umgangssprachlich eindeutig richtig hätte ich hier gerne einen anderen Begriff für das Wort Daad in den Begriffserläuterungen [1-2]. Juristisch ist die Tat das Delikt selbst, Täter, Tat, Tatbestand, Absicht, Vorsatz stehen in engem Zusammenhang (Der Täter im Sinne von Straftäter begeht die Tat, erfüllt damit den objektiven Tatbestand und wenn er mit Absicht - gesteigerte Form des Vorsatzes - oder Vorsatz, hier genügt der einfache Vorsatz, handelt, dann liegt in der Regel eine Straftat vor, die bestraft wird.). Insoweit ist hier in den Erklärungen 1 und 2 die Gleichsetzung von hochdeutsch Handlung mit plattdeutsch Daad etwas unglücklich, weil der Laie eventuell diese Erklärung missversteht. Die Definitionen [1 - 3] wurden durch die Übersetzung aus dem Deutschen Wiki gefertigt. Dort steht Handlung, was im Sinne des Rechts ein neutraler Begriff ist, aber eben nicht die Tat, das ist kein neutraler Begriff. Leider gibt der Sass keinen alternativen Begriff zum Begriff Daad für die Übersetzung des hochdeutschen Begriffs Handlung wieder. Mir sind auch keine Alternativen bekannt, daher die Frage: Kennt jemand eine Wortalternative, die wir statt Daad verwenden können? Zur Erläuterung: Das Problem ist, dass hier bei der Definition ein Begriff genommen wird, der juristisch ein Delikt voraussetzt; wenn man hier aber juristische Erläuterungen hineinbringt, dann muss man sich insoweit auch an die juristischen Fachbegriffe halten und darf diese nicht verwenden, wenn es um die Erklärung von etwas geht, was keine rechtswidrige Tat im Sinne des Straf- und des Zivilrechts ist. Ansonsten stiftet die Erklärung erhebliche mehr Verwirrung als sie Nutzen bringt. Ein Jurist. --Joachim Mos (Diskussion) 22:01, 4. Mär 2013 (CET)[anter]